Allgemeine Dienstleistungsbedingungen
Stand 01.01.2002
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Dienstleistungen der Intellekta GmbH, im weiteren
Auftragnehmer genannt, erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Dienstleistungsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Leistungsumfang
1. Die Dienstleistungen, die durch den Auftragnehmer angeboten werden,
umfassen folgende Bereiche der Anwender- bzw. Kundenunterstützung.
2. Beratung, Konzeption und Projektierung der gesamten EDV-Anlage bei
Neuinvestitionen. Informationen über neue Produkte und Beratung bei der
Erweiterung und Optimierung der bestehenden Systeme.
3. Konfiguration von Hard- und Software, Rechner- und Drucker-Installation,
die Einrichtung von Einzelplatz-Applikationen sowie die Installation und
Einrichtung von Netzwerken.
4. Installation von Updates, Konfiguration und Software-Wartung von Servern,
Arbeitsplätzen und Netzwerken.
5. Anwenderunterstützung und Schulung : Beratung, Schulung und Problemlösung
am Arbeitsplatz der Mitarbeiter sowie Einführung in die Systembedienung,
in Anwendungsprogramme und in Netzwerksoftware.
6. Nutzung der Telefonhotline des Auftragnehmers bzw. Problemlösungen
per Telefon, DFÜ und Fernwartung.
§ 3 Individualprogrammierung
1 Grundlage für die Programmierung von ausführbaren Dateien
und Scripten, mit folgenden Dateierweiterungen (BAT, COM, EXE, DLL, OCX,
JSP, ASP, HTML, SQL) ist ausschließlich ein vom Auftraggeber erstelltes
Pflichtenheft.
2 Der Auftraggeber erhält immer und ausschließlich nur die
Lizenzrechte an den ausführbaren Dateien und Scripten. Die Urheberrechte
an den Quelltexten und die Quelltexte selber, verbleiben ausnahmslos bei
dem Auftragnehmer. Dies gilt insbesondere auch für Softwarebestandteile,
deren Entwicklung durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch Dritte
erfolgt sind.
3 Für den Fall, dass der Auftragnehmer oder dessen Rechtsnachfolger
schriftlich erklärt, dass ihm eine Weiterentwicklung nicht möglich
ist und der Auftraggeber glaubhaft nachweisen kann, dass ohne Einsicht
in den Quelltext der Betriebsablauf seines Unternehmens wesentlich beeinträchtigt
wird, wird dem Auftraggeber der Quelltext ausschließlich zur Sicherstellung
seines Betriebsablaufs und zur Weiterentwicklung durch Dritte für
diesen Zweck gegen ein angemessenes Entgeld zur Verfügung gestellt.
4 Eine weitere Nutzung der Quelltexte für Zwecke die nicht dem zuvor
genannten entsprechen, ist nicht erlaubt. Das Urheberrecht des Auftragnehmers
bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 4 Datensicherung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten vor Eingriff des Technikers
auf ein gesondertes Medium zu sichern.
§ 5 Haftungsbeschränkung
1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Programme oder Daten die durch defekte
Festplatten, defekte Datenträger oder bedingt durch andere Ursachen im
Rahmen der Dienstleistung verloren gegangen sind.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter
Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer, als auch gegen seine Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 6 Gewährleistungsausschluß
1. Dienstleistungen und Überprüfungen werden nach bestem Wissen auf Grund
langjähriger Erfahrung durchgeführt. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung
und Anwendung der Hard- und Software sind jedoch unverbindlich und befreien
den Auftraggeber nicht von eigenen Prüfungen.
2. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind durch ständige Schulungen und
Weiterbildung immer auf dem aktuellen Stand der Informationstechnologie.
In der Regel, erhält der Auftraggeber auf Grund dieser Tatsache, nach
Abschluß der Arbeiten, eine im Rahmen der technischen Möglichkeiten und
Gegebenheiten optimale und funktionsfähige Konfiguration.
3. Der Auftragnehmer kann aber keine Erfolgszusage für einen erteilten
Dienstleistungsauftrag geben. Dies gilt insbesondere für komplexe Systeme.
Dem Auftragnehmer ist es nicht möglich, Werbeaussagen und zugesicherte
Produkteigenschaften eines Herstellers nachzuvollziehen und hierfür die
Haftung zu übernehmen. Auch kann der Auftraggeber aus dem Dienstleistungsauftrag
keinen Garantieanspruch dahingehend ableiten, daß die durchgeführten Maßnahmen
das von Ihm angestrebte Ergebnis erzielen. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch
bei Funktionsstörungen, die durch nicht vom Auftragnehmer gelieferte Hard- und Software
oder Konfigurationsänderungen durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht werden.
Jegliche Rechtsgrundlage gegen den Auftragnehmer wird damit ausgeschlossen.
Mängel sind vom Auftraggeber schriftlich und ausführlich anzuzeigen, um eine
Stellungnahme und Nachbesserung durch den Auftragnehmer zu ermöglichen.
§ 7 Garantieleistungen
1. Neuinstallationen, Einrichtungen, Konfigurationen, Datenübertragungen
und Datenrücksicherungen die sich aus einem Garantiefall ergeben, gehören
nicht zu den Garantieleistungen und werden nach Aufwand berechnet.
2. Softwareprodukte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Es gelten
hier die Bestimmungen der jeweiligen Hersteller. Der Auftraggeber übernimmt
die volle Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen Urheberrechte
und den Einsatz von Lizenzen.
§ 8 Geschäftszeiten
1. Der Auftragnehmer stellt seine Dienstleistungen innerhalb der normalen
Arbeitszeit an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 9°° bis
17°° Uhr zur Verfügung. Bei Abschluß eines Service-Vertrags, gelten die
im Vertrag angegebenen Zeiten.
§ 9 Reaktionszeiten
1. Gewährleistet wird eine Reaktionszeit innerhalb einer Woche, in der
Regel aber innerhalb von 48 Stunden und in Ausnahmefällen innerhalb von
24 Std. nach Eingang der Anforderung. Bei. Totalausfall z.B. eines Netzwerks
erfolgt die Reaktion nach Möglichkeit am Tag der Anforderung innerhalb
von 4 Std.
2. Änderungen und Abweichungen sind im Rahmen der Möglichkeiten freibleibend.
Alle Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde.
3. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen
unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Erfüllung seiner
Leistungen wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen, berechtigen
den Auftragnehmer die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzügl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten.
§ 10 Laufzeiten
1. Dienstleistungsverträge werden mit einer Laufzeit von 6 Monaten abgeschlossen
und verlängern sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn der Vertrag nicht
4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
§ 11 Dienstleistungssätze
1. Der Auftragnehmer berechnet seine Leistungen zu den jeweils gültigen
Stundensätzen innerhalb der genannten Geschäftszeiten. Für Dienstleistungen
außerhalb der normalen Geschäftszeiten wird ein Aufschlag in Rechnung
gestellt. Bei Dienstleistungen vor Ort, wird für die erste angefangene
Stunde ein Stundensatz in Rechnung gestellt. Darüber hinaus, für jede
weitere angefangene ¼ Stunde ein Viertel des Stundensatzes.
2. Bei Einsätzen mit Anfahrten von 100 bis 300km wird je angefangene 4
Stunden ein halber Tagessatz und bei Anfahrten über 300km je angefangener
Tag ein Tagessatz in Rechnung gestellt.
§ 12 Anfahrtpauschale
1. Für die Anfahrt innerhalb von 20km wird eine Pauschale bis 20km in
Rechnung gestellt. Für weitere Anfahrten wird einen Aufschlag je weitere
20km berchnet. Ab 100km wird eine Pauschale je km in Rechnung gestellt.
Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Dienstleistungssätze.
§ 13 Preise und Zahlungskonditionen
1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die
aktuellen Dienstleistungssätze und die Anfahrtpauschale gelten unverändert
jeweils für ein Quartal und können ggf. an eine veränderte Marktsituation
und an die allgemeine Kostenentwicklung angepaßt werden.
2. Rechnungen über Dienstleistungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung
ohne Abzug zahlbar. Alle in Auftrag gegebenen Überprüfungen und Leistungen
sind grundsätzlich und unabhängig vom Ergebnis kostenpflichtig.
3. Die Gebühren für Serviceverträge werden jeweils für ein Quartal im
Voraus in Rechnung gestellt.
§ 14 Sonstiges
1. Abweichungen, Sondervereinbarungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Alle Änderungen sind nur wirksam, wenn sie durch den Auftragnehmer schriftlich
bestätigt werden.
2. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang
mit den Leistungen des Auftragnehmers zugänglich werdenden Informationen,
die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse
erkennbar sind, unbefristet geheimzuhalten und sie – soweit dies nicht
zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – weder aufzuzeichnen
noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Auftraggeber,
gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 15 Anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und
mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Velbert, sofern der Auftraggeber
Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Für alle hier nicht erwähnten Fälle, insbesondere aus Lieferung von
Hard und Software, gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Dienstleistungsbedingungen
unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten
sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten,
die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede
zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten
Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
bleibt davon unberührt.